SV 396 - Vorgaben für die Beförderung von Gegenstände, die nicht entzündbares, nicht giftiges Gas enthalten.
SV 396 - Änderung in den Vorgaben für Transportgüter der UN-Nummer 3538 (Beförderung von Gegenstände, die nicht entzündbares, nicht giftiges Gas enthalten): Beim Transport von diesen Gasflaschen dürfen die Ventile jetzt offenbleiben. Dies träfe auch für medizinische Gase (Sauerstoff, Stickstoff, Stickstoffmonoxid) zu. Hierbei sind jedoch bestimmte Vorgaben zu beachten: