EU Batterieverordnung

EU Batterieverordnung
EU Batterieverordnung

Vorläufige Einigung über die Überarbeitung der EU-Batterievorschriften, die den technologischen Entwicklungen und künftigen Herausforderungen Rechnung trägt.

Wie das Europäische Parlament berichtet, erzielten das Parlament und der Rat am 09.12.2022 eine vorläufige Einigung über die Überarbeitung der EU-Batterievorschriften, die den technologischen Entwicklungen und künftigen Herausforderungen Rechnung trägt. Die vereinbarten Regeln werden den gesamten Lebenszyklus von Batterien abdecken, vom Entwurf bis zum Ende der Lebensdauer, und für alle in der EU verkauften Batterietypen gelten. Für die endgültige Verabschiedung muss diese noch vom EU-Rat und dem Plenum des Europäischen Parlaments abgesegnet werden.

Jedoch ist bereits zu sagen, dass mit dieser neuen Verordnung eine verschärfte Informationspflicht für Hersteller und Händler in Kraft treten wird. Weitere damit einhergehende Vorgaben, die das neue Gesetz fixiert, sind:

  • Sammelziele für Gerätebatterien
  • verbindliche Mindestmengen an zurückgewonnenem Kobalt, Lithium, Michel und Blei aus Produktions- wie auch Verbraucherabfällen (etwa aus der Verwendung im medizinischen Bereich)
  • Es müssen alle Altbatterien unabhängig von Zustand, Produktmarke und chemischer Zusammensetzung von den Endnutzern an den Herstellern eingerichteten Sammelstellen zurückgegeben werden.

Bis zum 31.12.2030 wird die Kommission prüfen, ob die Verwendung von nicht wiederaufladbaren Gerätebatterien für den allgemeinen Gebrauch schrittweise eingestellt werden soll.